AGB
§1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen, angeboten von der TACFIS GmbH, Waldmünchen. Für die Teilnahme aneiner der oben genannten Veranstaltungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen. Die TACFIS GmbH behält sich Änderungen der Vertragsbedingungen und Betriebsbestimmungen sowie der Preise vor.
§2 VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der TACFIS GmbH verbindlich den Abschluss eines Schulungsvertrages an. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kommt durch Annahme von der TACFIS GmbH zustande. Sie erfolgt in Form einer schriftlichen Anmeldebestätigung. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von der TACFIS GmbH vor, an das die TACFIS GmbH für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
§3 LEISTUNGSUMFANG
Inhalt und Umfang der jeweiligen Schulungsveranstaltung, sowie die mit der Durchführung der Schulungsveranstaltung verbundenen Nebenleistungen ergeben sich aus dem Seminarprogramm. Nebenabreden, die den Umfang der sich aus dem Seminarprogramm von der TACFIS GmbH ergebenden vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Reise- und Unterbringungskosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
§4 LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Werden nach Vertragsabschluss Änderungen oder Abweichungen des Inhaltes oder der Organisationeiner oder mehrerer Schulungsveranstaltungen bzw. einzelner Nebenleistungen notwendig, behält sich die TACFIS GmbH die Durchführung derartiger Änderungen oder Abweichung vor, soweit hierzu der Gesamtzuschnitt der jeweiligen Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht, wenn die TACFIS GmbH selbst der Grund für die Änderungen oder Abweichungen treuwidrig gesetzt hat. Insbesondere kann der in der Leistungsbeschreibung angegebene Dozent bei einer nicht vorhersehbaren Verhinderung durch einen anderen Dozenten gleicher Qualifikation ersetzt werden. Dies berechtigt den Kunden nicht, den vereinbarten Schulungspreis zu mindern. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt den Teilnehmer nicht zur Gebührenminderung.
§5 TEILNEHMERUNTERLAGEN
Schriftliches Schulungsmaterial, insbesondere Teilnehmerunterlagen, sind grundsätzlich Bestandteil der vertraglichen Leistungen der TACFIS GmbH. Der Teilnehmer erhält die Unterlagen zu Beginn bzw. im Verlauf der jeweiligen Schulungsveranstaltung. Diese Unterlagen dürfen zu anderen als privaten Zwecken nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der TACFIS vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden. Die TACFIS GmbH behält sich das Recht vor, Kursinhalte und Unterlagen zu aktualisieren und zu modifizieren.
§6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der vertraglich vereinbarte Schulungspreis ist spätestens bei Beginn der Veranstaltung zu bezahlen.Bei Nichtzahlung der Schulungsgebühr wird der Teilnehmer nicht zur Schulung zugelassen.
§7 KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN / STELLUNG EINER ERSATZPERSON
Der Kunde kann den Schulungsvertrag jederzeit kündigen. Maßgeblich ist nachweisliche Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei der TACFIS GmbH. Kündigt der Kunde den Schulungsvertrag, kann die TACFIS GmbH Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und für Ihre Aufwendungen verlangen. Die TACFIS GmbH kann diesen Ersatzanspruch unter der Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Kündigungszeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Schulungstermin in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis pauschalisieren: Wird die Teilnahme an einer Veranstaltung (a) weniger als 7 Tage, (b) 8 bis 14 Tage, (c) 15 bis 28 Tage und (d) 29 Tage und mehr vor Veranstaltungsbeginn gekündigt, hat der Kunde im Fall (a) den vollen Veranstaltungspreis, im Fall (b) 75% und im Fall (c) 45% des Veranstaltungspreises zu zahlen. Im Fall (d) fallen keine Kosten an. Nimmt der Kunde an der vereinbarten Schulungsveranstaltung nicht teil, bleibt seine Verpflichtung, den vereinbarten Schulungspreis zu bezahlen, unberührt. Die komplette Schulungsleistung kann auf eine durch den Kunden gestellte Ersatzperson übertragen werden.Bei Änderungen von Preisen ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag fristlos in schriftlicher Form zu kündigen. Die im Voraus entrichteten Gebühren werden anteilig erstattet.
§8 KÜNDIGUNG DURCH DIE TACFIS GMBH
Die TACFIS GmbH kann eine Schulungsveranstaltung aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Erfüllungsort und –soweit gesetzlich zulässig- der Gerichtsstand ist Waldmünchen. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der im Seminarprogramm aufgeführte Dozent plötzlich Erkrankt oder aus einem andern wichtigen Grund die Schulungsveranstaltung nicht durchführen kann und trotz erheblicher Anstrengung seitens der TACFIS GmbH keine Ersatzperson mit gleicher Qualifikation gestellt werden kann.Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, kann die TACFIS GmbH diese Veranstaltung mit Frist von einer Woche zum Veranstaltungsbeginn kündigen. Die TACFIS GmbH wird die Teilnehmer unverzüglich unterrichten, sobald absehbar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Veranstaltung von der TACFIS GmbH gekündigt, erhält der Teilnehmer den bereits gezahlten Veranstaltungspreis zurück.Weiterhin behält sich die TACFIS GmbH vor, Lehrgangsteilnehmer von der Ausbildung fristlos abzulösen, wenn es zu Verstößen gegen geltendes Recht kommt, insbesondere gegen das Strafrecht. In solchen Fällen bleibt die Zahlungsverpflichtung der Lehrgangsgebühren unberührt.
§9 HAFTUNG DER TACFIS GMBH
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Dozenten, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für ordnungsgemäße Erbringung der Schulungsleistungen.
§10 TEILNEHMERBESCHEINIGUNG / ZERTIFIKATE
Der Kunde erhält nach Beendigung einer Veranstaltung, sowie nach der Zahlung der anfallenden Kosten eine Teilnehmerbescheinigung bzw. nach abgelegter Prüfung ein Zertifikat.
§11 DATENSCHUTZ
Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit Ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Diese Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes behandelt.
§12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig- der Gerichtsstand ist Waldmünchen.Ansprüche des Vertragspartners aus diesem Vertrag müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden. Anderenfalls sind sie verjährt. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder Lücken aufweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.