AUSBILDUNGSINHALTE
- Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung §34 GewO
- Unterweisung Werkschutz 1-4
- Vorbereitung auf die IHK-Prüfung: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
- Kenntnisse im Personenschutzdienst
- Grundlagen des Personenschutzes
- Persönliches Schutzkonzept
- Personenschutz-Übungen
- Attentatsanalysen
- Waffen- und Schießausbildung
- Waffensachkundeprüfung §7 WaffG
- Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (IED)
- Einsatzorientiertes Fahrsicherheitstraining
- Unbewaffnete Selbstverteidigung
- Unterweisungsverfahren §34a GewO
- Einsatzorientiertes Sanitätstraining (Kampfsanitäter)
- Teleskopschlagstock-Ausbildung
- Juristische Ausbildung
- Schießausbildung
- Feuerlösch-Übung
- Stilberatung
- Sicherheitstechnik
- Psychologie
- Sport
Fakten
- Der Lehrgang beinhaltet 1.026 Unterrichtseinheiten sowie 432 Praktikumsstunden und wird in Vollzeit durchgeführt
- Dieses Praktikum kann bundesweit bei renommierten Unternehmen absolviert werden
- Ergänzend zu den bereits vermittelten Kenntnissen erfolgt im Anschluss an das Betriebspraktikum eine weiterführende Ausbildung an unserer Akademie
Teilnahmevoraussetzungen
- Sekundarschulabschluss
- Mindestalter 18 Jahre
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (ohne Eintrag)
- Geistige und körperliche Eignung
- Persönliches Vorstellungsgespräch
LEHRGANGSINHALTE
Lehrgangsteil A: Das Ziel
Ziel der Unterweisung ist es, Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind, mit den für die Ausübung des Gewerbes erforderlichen gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Aufgaben und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung so weit vertraut zu machen, dass sie in der Lage sind, Bewachungsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Lehrgangsteil B: Prüfung der Sachkunde nach §34a Gewerbeordnung
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung verfügen die Lehrgangsteilnehmer über die Qualifikation und die rechtliche Grundlage, um als Arbeitnehmer oder als Selbstständige im Bewachungsgewerbe tätig zu werden.
Für die Ausübung der folgenden Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer erforderlich:
- Streifendienst im öffentlichen Verkehrsraum oder in Räumen mit tatsächlichem Publikumsverkehr (Stadtstreifendienst, Bahnstreifendienst, U-Bahn-Streifendienst, …)
- Schutz gegen Ladendiebe (Kaufhausdetektiv)
- Bewachung des Eingangsbereichs von Diskotheken (Türsteher)
Kursteil C: Kenntnisse im Werkschutzdienst
Sie werden beruflich befähigt, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten einer Werkschutzfachkraft auszuüben, Gefahren zu erkennen und abzuwehren sowie zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Schutzobjekt beizutragen.
Im Einzelnen:
- Wahrnehmen von Schutz und Sicherheit im Rahmen der allgemeinen und speziellen Schadensverhütung für das Unternehmen und die Mitarbeiter
- Durchführung von Ordnungsaufgaben im Pforten-, Wach-, Streif- und Verkehrsdienst
- Mitwirkung bei der Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zum Nachteil des Unternehmens und seiner Beschäftigten, unbeschadet der Befugnisse von Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörden und Polizei
- Unterstützung im Brand- und Katastrophenschutz sowie im Bereich der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes