
Gepanzerte Fahrzeuge (sondergeschützte Fahrzeuge)
Gepanzerte Fahrzeuge werden in verschiedene Widerstands- bzw. Beschussklassen unterteilt. Es wird jedoch nicht die Widerstandsfähigkeit des gesamten Fahrzeuges, sondern die Widerstandsfähigkeit der verschiedenen eingesetzten Werkstoffe ermittelt.
Die Widerstandsklassen werden danach zertifiziert, welche Schusswaffeneinwirkung die Panzerung widersteht. Für die Verglasung gelten die, nach DIN und Euronormen, EN 1063. Die Nomen EN 1522 und EN 1523 definieren die Eigenschaften für die undurchsichtigen Materialien der übrigen Karosserieteile.
Die Zertifizierungen der Fahrzeuge in die jeweilige Widerstandsklasse, erfolgen in Deutschland durch die Beschussämter Mellrichstadt, München und Ulm.
Früher wurden die Klassen von B1 bis B7 („Beschussklasse“) für Karosserieteile und analog dazu mit BR1 bis BR7 für Verglasung unterteilt.
Im generellen werden diese Bezeichnungen nicht mehr verwendet, da sie keiner geprüften Norm entsprechen.
Heute steht das Kürzel VR für „Vehicle Resistance“.
Alle von uns eingesetzten Fahrzeuge sind gemäß VPAM BRV 2009 VR7 bzw. VR9 (früher B6 bzw. B7) geprüft und gepanzert.
VR7 (B6) hat eine Stahldicke von 8 mm und eine Scheibendicke von 40 mm. Beschuss: max. Kaliber 7,62 x 51
VR9 (B7) dagegen hat eine Stahldicke von 10,5 mm und 68 mm Scheibendicke. Beschuss: max. Kaliber 7,62 x 51 HC
Seitenscheibe VR7 Seitenscheibe VR9
Werden mehrere Kaliber angegeben, muss der Beschuss mit beiden Kalibern durchgeführt werden, damit die Widerstandsklasse erreicht wird. Die bisher angegebenen Widerstandsklassen sind B4 und B6/B7. Der Schrägstrich bei der Angabe bedeutet, dass die Karosserie der Beschussklasse B7 und die Verglasung der Beschussklasse BR6 entsprechen.
Neben Angriffen mit Schusswaffen schützen solche Fahrzeuge die Insassen auch vor Attacken mit IED/USBV, Minen, UXOS, Sprengstoffen, Äxten, Brechstangen und Brandbomben (Molotowcocktails).
Die Panzerung eines Sonderschutzfahrzeuges kann dessen Insassen maximale, aber keine 100% Sicherheit garantieren. In den meisten Fällen stellen Sonderschutzfahrzeuge auch nur einen Teil der gesamten Maßnahmen zum Schutze von Personen dar. Ein sehr wichtiger Bestandteil für eine sichere Fahrt ist das Fahrkönnen und -verhalten des Fahrers. Alle Fahrzeugführer eines unserer Sonderschutzfahrzeuge haben eine Personenschutzausbildung und ein spezielles Fahrtraining absolviert. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne weiteres, gut ausgebildetes Personenschutzpersonal zur Verfügung. Um Ihre Sicherheit weiter zu erhöhen, bilden wir oft Konvois. Bei den Begleitfahrzeugen handelt es sich auch um Sonderschutzfahrzeuge, so kann zum Beispiel eine unverletzte Schutzperson nach einem Unfall in ein gepanzertes Begleitfahrzeug wechseln. Auf Autobahnen werden Begleitfahrzeuge zum Abschirmen gegen nah auffahrende Fahrzeuge eingesetzt. Bei einem gezielten Angriff kann die Besatzung eines unserer Begleitfahrzeuge die Angreifer bekämpfen, um dem Fahrzeug der Schutzperson eine schnellstmögliche Flucht zu ermöglichen.



